Stand: 16.07.2026
Die Pickware GmbH, Goebelstr. 21, 64293 Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 91274, vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Vogel (nachfolgend „Pickware“) stellt gewerblichen Händlern (nachfolgend „Kunde“) Softwareleistungen rund um Warenwirtschaft (ERP), Lagerverwaltung (WMS), Kassensystem (POS), KI-gestützte Funktionen (Pickware AI) sowie ergänzende Plugins und Services für die Plattformen Shopware 5, Shopware 6 und Shopify zur Verfügung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Pickware und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der von Pickware angebotenen Softwareleistungen („Leistungen“).
Die Angebote von Pickware richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Pickware schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Einbezogen sind neben diesen AGB die folgenden Anlagen, die Bestandteil des Vertrags sind:
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Pickware ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Bei Widersprüchen zwischen Bestandteilen des Vertrags gilt folgende Rangfolge:
(i) individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Pickware und dem Kunden (Vorrang nach § 305b BGB);
(ii) Anlage 1 — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), soweit datenschutzrechtliche Regelungen betroffen sind;
(iii) der Hauptteil dieser AGB;
(iv) Anlage 2 — Acceptable Use Policy (AUP);
(v) Anlage 3 — Leistungsbeschreibung.
In diesen AGB haben folgende Begriffe die ihnen zugewiesene Bedeutung:
account.pickware.com, über das der Kunde Leistungen bucht, verwaltet und abrechnet.Die Darstellung der Leistungen im Pickware Account oder auf den Pickware-Websites stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Der Kunde gibt sein Angebot durch Klick auf die Schaltfläche „Abonnieren“ (oder eine vergleichbar gekennzeichnete Schaltfläche) ab.
Der Vertrag kommt durch Annahme von Pickware zustande, spätestens jedoch mit der ersten Bereitstellung der Leistung.
Pickware kann den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von zusätzlichen Voraussetzungen (z. B. positive Bonitätsprüfung) abhängig machen.
Die Nutzung der Leistungen setzt die Registrierung eines Pickware Accounts voraus. Der Kunde versichert mit der Registrierung, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für Firma, Anschrift, USt-IdNr., E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten.
Die Registrierung im Namen Dritter ist unzulässig. Ausgenommen sind autorisierte Pickware-Partner, die im Rahmen der Partner Terms (siehe § 31) ausdrücklich von Pickware zur Registrierung im Auftrag eines Kunden berechtigt sind; in diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner von Pickware.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Stellt der Kunde Hinweise auf eine unberechtigte Nutzung seines Pickware Accounts oder einen Verlust seiner Zugangsdaten fest, informiert er Pickware unverzüglich in Textform; Pickware wird den Zugang in diesem Fall unverzüglich sperren. Für Handlungen Dritter über den Pickware Account haftet der Kunde nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wenn er die Handlung schuldhaft ermöglicht oder die Information nach Satz 2 schuldhaft unterlassen oder verzögert hat.
Bei Verdacht auf Missbrauch ist Pickware berechtigt, den Pickware Account vorübergehend zu sperren und den Kunden zur Aufklärung aufzufordern.
Pickware kommuniziert mit dem Kunden über die im Pickware Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Mitteilungen gelten mit Zugang an diese Adresse als zugegangen.
Vertragspartner von Pickware ist der im Pickware Account hinterlegte Betreiber des Onlineshops bzw. der Pickware-Leistungen („Onlineshop-Betreiber“).
Wer einen Pickware Account im Namen einer juristischen Person registriert, erklärt damit, zur Vertretung dieser juristischen Person befähigt zu sein. Eine fehlende Vertretungsmacht geht zu Lasten der registrierenden Person.
Ein Onlineshop kann zu jedem Zeitpunkt nur einem Onlineshop-Betreiber zugewiesen sein. Ein Onlineshop-Betreiber kann mehrere Onlineshops betreiben.
Die im jeweiligen Plan enthaltenen Funktionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Pickware veröffentlicht jeweils nur die aktuelle Fassung der Leistungsbeschreibung. Frühere Fassungen der Leistungsbeschreibung sind auf Anfrage verfügbar. Änderungen der Leistungsbeschreibung, die den Leistungsumfang zu Lasten des Kunden einschränken, sind nur nach Maßgabe von § 17 (Änderungen der Leistungen) bzw. § 30 (Änderungen dieser AGB) zulässig.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Leistungen über die Leistungsbeschreibung hinaus.
Angaben von Pickware zu den Leistungen sind Leistungsbeschreibungen, keine Garantien im Rechtssinne, es sei denn, Pickware bezeichnet sie ausdrücklich als Garantie und gibt diese in Textform.
Pickware ist berechtigt, einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen durch geeignete Sub-Auftragnehmer zu erbringen; Pickware bleibt insoweit gegenüber dem Kunden vollumfänglich verantwortlich. Sub-Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und das Verfahren ihrer Hinzuziehung oder Änderung sind in Anlage 1 (AVV) abschließend geregelt.
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung können Funktionen hinzukommen, geändert werden oder entfallen. Bei Wegfall oder wesentlicher Einschränkung gilt § 17.
Pickware-Support bietet keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Äußerungen von Mitarbeitenden zu Rechts- oder Steuerfragen sind unverbindliche Einschätzungen und keine Beratungsleistung.
Pickware ERP ist die warenwirtschaftliche Komponente der Pickware-Leistungen; der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans.
Pickware ERP ist als Integration für Shopware 5, Shopware 6 und Shopify verfügbar; der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans.
Pickware ERP kann je nach gebuchtem Plan und Plattform Bestellgebühren auslösen, deren Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Bestellgebühren können produkt- und plattformdifferenziert ausgewiesen sein. Sie werden monatlich nachgelagert abgerechnet, auch wenn das Abonnement jährlich gezahlt wird.
Eine „Bestellung“ im Sinne dieser Klausel ist jede im Pickware-System angelegte Bestellung. Pickware erbringt die zugehörigen technischen Bestellverarbeitungsleistungen (Anlage in der Datenbank, Synchronisation mit der Drittplattform, Auslösung nachgelagerter Workflows, Speicherung, Reporting) bereits mit Anlage der Bestellung; eine spätere Stornierung oder Löschung lässt die Vergütungspflicht für die bereits erbrachte technische Leistung unberührt. Welche Bestellungen nicht abrechenbar sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung; nicht als abrechenbare Bestellung zählen insbesondere:
a) Bestellungen, die während einer kostenlosen Testphase gemäß § 15 erzeugt wurden;
b) Bestellungen, die vor Installation des Pickware-Plugins (Shopware 6) bzw. vor Inbetriebnahme der Pickware Admin (Shopify) in der jeweiligen Plattform bereits existierten;
c) Bestellungen, die über Pickware POS oder Shopify POS erzeugt wurden.
Pickware WMS ist die Lagerverwaltungskomponente der Pickware-Leistungen.
Pickware WMS ist für Shopware 6 und Shopify verfügbar; der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans.
Eine Pickware WMS Gerätelizenz berechtigt den Kunden zur Registrierung eines Endgeräts zur Nutzung von Pickware WMS. Als Endgerät gilt ein Gerät mit dem Betriebssystem iOS oder iPadOS (insbesondere iPhone und iPad), auf dem die Pickware WMS App genutzt wird. Maßgeblich für die erforderliche Lizenzanzahl ist die Anzahl der registrierten Endgeräte; ein registriertes Endgerät darf von mehreren Mitarbeitenden des Kunden genutzt werden. Die Anzahl der registrierten Endgeräte darf die im Pickware Account gebuchte Lizenzanzahl nicht überschreiten. Maßgeblich für die Feststellung der Anzahl ist die im Pickware Account geführte Aufzeichnung von Pickware; dem Kunden steht der Nachweis einer abweichenden Anzahl frei.
Pickware ist berechtigt, technische Vorkehrungen zur Durchsetzung der Lizenzgrenzen zu treffen.
Pickware POS ist das Kassensystem-Produkt von Pickware. Verfügbarkeit und Buchbarkeit von Pickware POS ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem jeweils aktuellen Angebot im Pickware Account.
Eine Pickware POS Gerätelizenz (Kassen-Lizenz) berechtigt den Kunden zur Registrierung eines Endgeräts zur Nutzung von Pickware POS als Kasse. Als Endgerät gilt ein Gerät mit dem Betriebssystem iOS oder iPadOS (insbesondere iPhone und iPad), auf dem die Pickware POS App genutzt wird. Maßgeblich für die erforderliche Lizenzanzahl ist die Anzahl der registrierten Endgeräte; ein registriertes Endgerät darf von mehreren Mitarbeitenden des Kunden genutzt werden. Die Anzahl der registrierten Endgeräte darf die im Pickware Account gebuchte Lizenzanzahl nicht überschreiten. Maßgeblich für die Feststellung der Anzahl ist die im Pickware Account geführte Aufzeichnung von Pickware; dem Kunden steht der Nachweis einer abweichenden Anzahl frei. Pickware ist berechtigt, technische Vorkehrungen zur Durchsetzung der Lizenzgrenzen zu treffen.
Für die Nutzung von Pickware POS gelten ergänzend die produktspezifischen Regelungen der Leistungsbeschreibung (insbesondere zu Filialen und Technischer Sicherheitseinrichtung). Die Pflichten des Kunden nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), insbesondere Meldepflichten und der ordnungsgemäße Einsatz der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), bleiben unberührt und obliegen allein dem Kunden.
Pickware AI ist eine KI-gestützte Zusatzfunktion innerhalb der Pickware-Leistungen, die u. a. zur Automatisierung wiederkehrender Aufgaben, zur Datenanalyse und zur Workflow-Unterstützung eingesetzt werden kann. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Verfügbarkeit und Vergütung von Pickware AI richtet sich nach dem gebuchten Plan. Pickware AI kann je nach Plan kostenfrei enthalten oder gegen separates Entgelt gebucht werden; volumenabhängige Abrechnungskomponenten (Anfragen, Tokens) sind zulässig und werden in der Preisliste ausgewiesen.
Für die Erbringung von Pickware AI setzt Pickware Sub-Auftragnehmer ein; die eingesetzten Sub-Auftragnehmer und die Einzelheiten ihrer Einbindung ergeben sich aus Anlage 1 (AVV).
Pickware AI verarbeitet Anfragen (Prompts) und Antworten (Responses) ausschließlich zur Erbringung der vom Kunden ausgelösten KI-Funktion. Eine Nutzung der Daten zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht; entsprechende vertragliche Ausschlüsse sind mit den eingesetzten Sub-Auftragnehmern vereinbart.
Pickware weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-generierte Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein können („Halluzinationen“). Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktiver Verwendung zu prüfen. Eine über § 22 hinausgehende Haftung von Pickware für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Ergebnisse für einen bestimmten Zweck ist ausgeschlossen.
Pickware AI darf nicht zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) eingesetzt werden, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vertraglich vereinbart und nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist.
Das von Pickware angebotene Plugin „Pickware ERP, WMS & POS“ wird über den Shopware Store bereitgestellt und über den Pickware Account vertrieben und lizenziert. Vertragspartner ist Pickware.
Die Funktionsweise und der Umfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Plugins.
Telemetrie: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Plugin im erforderlichen Umfang Telemetriedaten aus seinem Onlineshop erhebt und an Pickware übermittelt. Pickware erhebt dabei ausschließlich solche Daten, die für den technischen Betrieb des Plugins (insbesondere Plugin-Version, Shop-Plattform und -Version, technische Konfigurationsdaten, Fehlerprotokolle und Lizenzkennzeichen) sowie für die Sicherstellung der Abrechnung (insbesondere Lizenznutzungs-Aktivität und plan-relevante Volumenmetriken) erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Erhebung, insbesondere von Bestelldaten, Endkundendaten oder Shop-Inhalten, erfolgt nicht.
Sofern Telemetriedaten ausnahmsweise personenbezogene Daten umfassen, gelten ergänzend die Regelungen des AVV (Anlage 1).
Eine Deaktivierung der Telemetrie ist nicht möglich, da sie für den technischen Betrieb und die Sicherstellung der Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde kann die Nutzung des Plugins jederzeit beenden.
Die Pickware-Leistungen sind grundsätzlich zur Integration mit Shopware 5, Shopware 6 und Shopify konzipiert. Die jeweilige Plattformanbindung ist in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen.
Pickware ist nicht Hersteller oder Vertragspartner der Drittplattformen. Änderungen, Ausfälle, Fehler, Einstellungen sowie Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittplattformen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Pickware.
Pickware wird sich angemessen bemühen, die Pickware-Leistungen auf wesentliche Plattformänderungen zeitnah anzupassen. Werden Funktionen der Drittplattform eingestellt oder verändert (z. B. End-of-Life Shopware 5), gelten die Regelungen in § 28.
Pickware kann für Zugriffe des Kunden und der von ihm eingesetzten Drittsysteme auf die Pickware-Plattform (insbesondere API-Zugriffe) angemessene technische Beschränkungen (Rate-Limits) festlegen, soweit dies zur Vermeidung von Missbrauch und Überlastung oder zur Sicherung der allgemeinen Leistungsqualität erforderlich ist. Pickware ist zudem berechtigt, die Frequenz eigener Zugriffe auf Drittplattformen (insbesondere API-Aufrufe zur Datensynchronisation) angemessen zu steuern und zu begrenzen, soweit dies zur Einhaltung von API-Quotas oder sonstigen technischen Vorgaben der Drittplattform oder zur Sicherung der Stabilität der Anbindung erforderlich ist. Hierdurch bedingte, angemessene Verzögerungen der Datensynchronisation stellen keinen Mangel der Pickware-Leistungen dar.
Soweit Pickware-Leistungen den Versand von E-Mails ermöglichen (transaktional, marketing, intern), ist der Kunde für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze (insbesondere Spam-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht) verantwortlich und wird Pickware von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einem Verstoß gegen diese Vorschriften resultieren.
Im Rahmen der Nutzung der E-Mail-Funktionen handelt der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Pickware nutzt für den E-Mail-Versand technische Drittanbieter; die eingesetzten Anbieter ergeben sich aus Anlage 1 (AVV). Soweit Bedingungen dieser Drittanbieter unmittelbare Pflichten des Kunden begründen, wird Pickware den Kunden hierüber in Textform informieren; im Übrigen besteht keine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und diesen Drittanbietern.
Fair Use: Pickware ist berechtigt, die Anzahl pro Tag oder pro Stunde versendbarer E-Mails sowie das Volumen von API-Anfragen pro Kunde zu begrenzen, sofern dies zur Vermeidung von Missbrauch, Spam, Überlastung oder zur Wahrung der allgemeinen Leistungsqualität erforderlich ist. Limits werden in der Leistungsbeschreibung oder Acceptable Use Policy (Anlage 2) veröffentlicht. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstoßen ist Pickware berechtigt, die betroffene Funktion vorübergehend zu sperren.
Pickware ermöglicht innerhalb verschiedener Pläne die Nutzung von Zusatzmodulen und -leistungen Dritter (z. B. Marktplätze, Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Retourenportale).
Verträge über die Nutzung von Drittleistungen kommen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Es gelten die Bedingungen des Drittanbieters.
Pickware haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeit, Inhalte oder Sicherheit von Drittanbietern.
Pickware kann dem Kunden einmalig eine kostenlose Testphase einräumen. Dauer und Umfang der Testphase ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem jeweiligen Angebot im Pickware Account; der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang.
Funktionen, die in der Testphase verfügbar sind, müssen in regulär gebuchten Plänen nicht kostenlos oder unverändert enthalten sein.
Die Testphase endet automatisch mit Buchung eines Plans oder mit Ablauf des Testzeitraums, je nachdem, was zuerst eintritt. Nach Ablauf der Testphase ohne Buchung erlischt die Nutzungsberechtigung; Pickware ist berechtigt, den Zugang zu sperren und Testdaten innerhalb angemessener Frist zu löschen.
Pickware bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Leistungen. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird im Rahmen dieser AGB nicht zugesichert; abweichende Vereinbarungen in einem individuellen Vertrag oder einem gesonderten Service-Level-Agreement bleiben unberührt.
Wartungsarbeiten sind zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich. Pickware führt Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch; kurzzeitige Wartungsfenster außerhalb üblicher Geschäftszeiten (insbesondere nächtliche Updates) können ohne Vorankündigung erfolgen. Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verfügbarkeit während üblicher Geschäftszeiten führen können, wird Pickware angemessen, in der Regel mindestens 48 Stunden, im Voraus im Pickware Account oder per E-Mail ankündigen. Akute, insbesondere sicherheitsrelevante Wartungsarbeiten können auch ohne Einhaltung dieser Frist oder ohne vorherige Ankündigung erfolgen; Pickware wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich nachträglich informieren.
Pickware nutzt Verschlüsselungstechnologien und marktgängige Sicherheitsmaßnahmen; eine vollständige Sicherheit der Datenübermittlung im offenen Internet kann jedoch nicht garantiert werden.
Pickware ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln, Funktionen hinzuzufügen, zu verändern oder zu entfernen, soweit dies aus triftigen Gründen (insbesondere technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Plattformvorgaben Dritter, gesetzliche Änderungen, Wirtschaftlichkeit) erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht erheblich gestört wird.
Ist eine wesentliche Einschränkung des Leistungsumfangs vorgesehen, wird Pickware den Kunden mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden in Textform informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Änderung in Textform außerordentlich zu kündigen.
Neue Funktionen kann Pickware nach eigenem Ermessen kostenfrei integrieren oder als kostenpflichtige Zusatzleistung anbieten. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung neuer Funktionen besteht nicht.
Produktverfügbarkeit und Einstellung: Pickware ist berechtigt, einzelne Pickware-Leistungen auf einzelnen oder allen Drittplattformen einzustellen, im Funktionsumfang anzupassen oder durch Nachfolge-Leistungen zu ersetzen; § 28 gilt entsprechend. Bei wesentlichen Einschränkungen für betroffene Kunden gelten die Ankündigungsfrist nach Abs. 2 sowie das dort vorgesehene außerordentliche Kündigungsrecht.
Der Kunde zahlt die gemäß dem gebuchten Plan in der Leistungsbeschreibung bzw. Preisliste festgelegten Abonnement-Gebühren (einschließlich Gerätelizenz-Gebühren) sowie etwaige nutzungsabhängige Gebühren (z. B. Bestellgebühren, KI-volumenabhängige Gebühren). Die jeweils gültige Preisliste wird dem Kunden vor Vertragsabschluss im Pickware Account angezeigt und ist dort jederzeit einsehbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger weiterer staatlicher Abgaben. Ist der Kunde von Steuern befreit, hat er Pickware einen entsprechenden, geeigneten Nachweis vorzulegen.
Abonnement-Gebühren sind im Voraus zu zahlen, je nach Plan monatlich oder jährlich im Voraus. Nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachgelagert abgerechnet, auch bei jährlicher Zahlung des Abonnements.
Bei monatlicher Abrechnung werden zu Vertragsbeginn anteilige Abonnement-Gebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet; bei jährlicher Abrechnung beginnt die Abrechnungsperiode mit dem Vertragsbeginn.
Abweichend von Abs. 1–4 können individuell schriftlich vereinbarte Konditionen, Mindestlaufzeiten und Rabatte gelten; diese gehen den AGB-Regelungen vor.
Preisanpassung: Pickware ist berechtigt, die Vergütung (Abonnement-Gebühren inkl. Gerätelizenz-Gebühren und nutzungsabhängige Gebühren) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten verändern. Maßgeblich sind dabei insbesondere Veränderungen der Entwicklungskosten, der Betriebskosten (einschließlich der Kosten für Sub-Auftragnehmer, Hosting und Lizenzen), des Nutzungsumfangs sowie der Funktionen der Leistungen. Kostensteigerungen darf Pickware nur insoweit weitergeben, als sie nicht durch Effizienzsteigerungen oder Kostenminderungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden; Kostenminderungen wird Pickware nach denselben Maßstäben durch Preissenkungen an den Kunden weitergeben. Eine Preisanpassung darf nicht der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 15 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen; auf dieses Kündigungsrecht wird Pickware in der Ankündigung gesondert hinweisen.
Pickware bietet folgende Zahlungsarten an: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte sowie nach Maßgabe von Abs. 3 Banküberweisung (Rechnungskauf). Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann je nach Plan, Land oder Bonitätsprüfung eingeschränkt sein.
SEPA-Lastschrift / Kreditkarte: Pickware ist berechtigt, die jeweils fälligen Gebühren zum Rechnungsdatum von dem im Pickware Account hinterlegten Konto bzw. von der Kreditkarte einzuziehen. Bei fehlgeschlagenem Einzug erfolgen bis zu vier weitere Einzugsversuche innerhalb von 7 Tagen.
Banküberweisung / Rechnungskauf: Pickware kann nach eigenem Ermessen die Zahlungsart Banküberweisung gegen Rechnung anbieten. Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung dieser Zahlungsart besteht nicht. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt.
Rücklastschriftgebühren: Bei vom Kunden zu vertretender Rücklastschrift kann Pickware eine pauschale Bearbeitungsgebühr berechnen, abgestuft nach Ursache:
a) 3,50 EUR, sofern die Lastschrift bankseitig zurückgegeben wird (z. B. wegen fehlender Deckung oder eines technischen Problems);
b) 15,00 EUR, sofern der Kunde der Lastschrift aktiv widerspricht oder sie aktiv anficht.
Tatsächlich angefallene Bankgebühren kann Pickware zusätzlich in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Verzug: Wird eine Forderung nicht innerhalb des Zahlungsziels beglichen oder bleibt der Einzug erfolglos, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugsbeginn ist:
a) bei Banküberweisung/Rechnungskauf: der Tag nach Ablauf des Zahlungsziels gemäß Abs. 3;
b) bei SEPA-Lastschrift/Kreditkarte: der Tag nach dem letzten erfolglosen Einzugsversuch gemäß Abs. 2.
Pickware ist berechtigt, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
Mahnstufen und Sperrung: Bei Verzug kann Pickware den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist sperren, frühestens 14 Tage nach Verzugseintritt; bleibt die Forderung weitere 14 Tage nach Sperrung offen, ist Pickware zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Das Recht des Kunden auf Datenexport nach § 27 bleibt während einer Sperrung sowie nach Vertragsende unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Das Recht des Kunden, ein Zurückbehaltungsrecht auf Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis (synallagmatische Ansprüche) zu stützen, bleibt unberührt.
Pickware bietet keine Rückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Zeiträume eines bereits abgerechneten Abonnementzeitraums.
Pickware räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein räumlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf die gebuchten Leistungen zuzugreifen und sie nach Maßgabe dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen.
Reselling-Verbot: Dem Kunden ist es untersagt, die Pickware-Leistungen ganz oder teilweise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, weiterzuvermieten oder zu unterlizenzieren. Ausgenommen sind ausdrückliche schriftliche Genehmigungen durch Pickware sowie tätigkeitsbezogene Nutzung durch autorisierte Pickware-Partner gemäß Partner Terms.
Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung der Pickware-Software sind untersagt, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen (insbesondere § 69e UrhG) dies erlauben. Benchmarking-Tests und veröffentlichungspflichtige Vergleichsanalysen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Pickware.
Open-Source-Komponenten: Soweit in den Pickware-Leistungen Open-Source-Software enthalten ist, gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Pickware stellt eine Übersicht der eingesetzten Komponenten und der zugehörigen Lizenzen auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
Pickware bleibt Inhaber aller Rechte an Software, Quellcode, Dokumentationen, Marken, Logos sowie an darauf basierenden Weiterentwicklungen.
Der Kunde stellt geeignete Hard- und Software (insbesondere Internetzugang, aktuelle Browser, kompatible Endgeräte) auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bereit.
Der Kunde ist für alle in seinem Verantwortungsbereich eingestellten Materialien sowie deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Materialien keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzen.
Der Kunde wird Pickware von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus von ihm zu vertretenden Pflichtverletzungen, Materialien oder unzulässiger Nutzung der Leistungen resultieren. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Acceptable Use Policy (Anlage 2). Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßen ist Pickware nach Abmahnung und angemessener Frist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Bewertung des Einsatzes der Leistungen in seinem Geschäftsmodell (insbesondere KassenSichV für POS-Kunden, GoBD, Steuerrecht, Datenschutzrecht). Äußerungen von Pickware-Mitarbeitenden hierzu sind unverbindlich.
Der Kunde wird seine über die Pickware-Leistungen verarbeiteten Daten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zusätzlich sichern, insbesondere durch eigene Sicherungskopien oder über Datenexport-Funktionen.
Pickware haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer von Pickware übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pickware nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten drei Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Pickware gezahlten Vergütung (Abonnement-Gebühren und nutzungsabhängige Gebühren); bei einer Vertragslaufzeit von weniger als drei Monaten ist der Zeitraum seit Vertragsbeginn maßgeblich.
Eine verschuldensunabhängige Haftung von Pickware nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
Bei Verlust von Daten haftet Pickware nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Die Obliegenheit des Kunden nach § 21 Abs. 6 bleibt unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung von Pickware ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Pickware.
Pickware schuldet die Leistungen in der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit. Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien.
Unerhebliche Abweichungen oder Beeinträchtigungen begründen keine Mängelansprüche. Pickware steht ebenfalls nicht für Mängel ein, die aus unsachgemäßer Nutzung, ungeeigneten Kundensystemen oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Pickware (Drittplattformen, Internetverbindung des Kunden) resultieren.
Der Kunde wird Mängel mit nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome unverzüglich in Textform anzeigen.
Pickware leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Bereitstellung eines neuen Release oder durch eine Umgehungslösung. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausnahmsweise zur Abwendung eines unmittelbar drohenden, erheblichen Schadens unaufschiebbar ist; in einem solchen Fall wird der Kunde Pickware unverzüglich informieren und im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Mitwirkung geben.
Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl oder verstreichen zwei angemessene Nachfristen ergebnislos, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 22 verlangen.
Bei Mängeln, die auf Leistungen eines Sub-Auftragnehmers zurückgehen, ist Pickware berechtigt, dem Kunden zunächst die Mängelansprüche gegen den Sub-Auftragnehmer abzutreten, sofern der Sub-Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfe tätig wird.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung auf einem unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignis beruht, das von der betroffenen Partei trotz Anwendung der nach den Umständen zu erwartenden Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (Höhere Gewalt). Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Terror, Streiks von mehr als 6 Wochen Dauer, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Cyber-Attacken sowie der Ausfall wesentlicher Vorleistungen (Strom, Internet, Cloud-Anbieter).
Jede Partei wird die andere unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der Höheren Gewalt informieren.
Dauert Höhere Gewalt länger als 60 Tage ununterbrochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
Pickware und der Kunde verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der DSGVO, des BDSG und sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze.
Soweit Pickware im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 als geschlossen.
Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten innerhalb der Leistungen, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt sicher, dass er hierzu nach den anwendbaren Vorschriften berechtigt ist.
Pickware ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Sicherheit der Leistungen sowie zu statistischen Zwecken zu verarbeiten.
Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1 dieser AGB) geführt werden. Pickware aktualisiert die TOMs fortlaufend nach dem Stand der Technik.
Pickware wird den Kunden über Vorfälle, die eine Meldepflicht des Kunden nach Art. 33 DSGVO auslösen können, unverzüglich nach Kenntnis informieren.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für Vertragszwecke zu verwenden, sie geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind, (ii) der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, (iii) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder (iv) unabhängig entwickelt wurden.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere 3 Jahre fort.
Pickware ist berechtigt, den Firmennamen und das Markenzeichen des Kunden in einem branchenüblichen Umfang zu Referenz- und Marketingzwecken zu nennen (insbesondere in Kundenlisten und in der eigenen Außendarstellung von Pickware). Detaillierte Inhalte (insbesondere Case Studies, Zitate, Erfolgsmessungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann der allgemeinen Nutzung nach Satz 1 jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; Pickware wird vorhandene Materialien in angemessener Frist entsprechend anpassen.
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende über den Pickware-Support ([email protected]) einen Export seiner im Rahmen der Pickware-Leistungen verarbeiteten Daten anfordern. Pickware stellt die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (insbesondere CSV oder JSON) innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anforderung bereit. Der Standard-Datenexport im allgemein verfügbaren Umfang ist unentgeltlich. Eine darüber hinausgehende Aufbereitung kann nur insoweit gegen angemessene Kostenerstattung erfolgen, als die Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) eine Entgelterhebung zulässt.
Pickware wird den Kunden im Falle eines Anbieterwechsels („Switching“) im Rahmen des technisch und kommerziell Zumutbaren unterstützen und keine unangemessenen Wechselhürden errichten.
Nach Ablauf der 30-Tage-Frist gemäß Abs. 1 ist Pickware berechtigt, die Kundendaten zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige berechtigte Interessen entgegenstehen.
Die Rechte des Kunden nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sowie nach der DSGVO bleiben unberührt.
Pickware-Leistungen sind in ihrer Funktion teilweise abhängig von Drittplattformen, Drittsystemen oder Drittanbietern (z. B. Shopware, Shopify, Hostinganbieter, KI-Anbieter, Zahlungsdienstleister).
Verändert ein Drittanbieter wesentliche Eigenschaften, Lizenzbedingungen oder Verfügbarkeiten (insbesondere End-of-Life), wird Pickware sich angemessen bemühen, die Leistungen anzupassen oder zu ersetzen. Soweit dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann Pickware den betroffenen Leistungsbestandteil mit angemessener Vorankündigung einstellen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.
Pickware haftet nicht für Folgen einer von einem Drittanbieter ausgehenden Änderung oder Einstellung.
Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Leistung nach Vertragsschluss. Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit entsprechend der gewählten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich gemäß § 18 Abs. 3) geschlossen.
Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode automatisch um eine weitere Abrechnungsperiode gleicher Länge („Renewal“), sofern er nicht innerhalb der nach Abs. 4 maßgeblichen Frist gekündigt wird.
Plan-Upgrade und Lizenz-Erhöhung: Der Kunde kann seinen Plan jederzeit auf einen höherwertigen Plan ändern (Plan-Upgrade) sowie die Anzahl gebuchter Lizenzen jederzeit erhöhen (Lizenz-Erhöhung). Plan-Upgrades und Lizenz-Erhöhungen werden sofort wirksam; die zusätzlichen Gebühren werden für die laufende Abrechnungsperiode anteilig (pro rata) berechnet und mit der nächsten Rechnung abgerechnet.
Ordentliche Kündigung, Plan-Downgrade und Lizenz-Reduzierung: Die ordentliche Kündigung des Vertrags, der Wechsel auf einen Plan mit geringerem Funktions- oder Lizenzumfang (Plan-Downgrade) sowie die Verringerung der Anzahl gebuchter Lizenzen (Lizenz-Reduzierung) sind ausschließlich zum nächsten Renewal-Zeitpunkt möglich. Es gelten die folgenden Fristen, jeweils vor dem nächsten Renewal:
| Aktion | Monatliche Abrechnung | Jährliche Abrechnung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 14 Tage vor Renewal | 3 Monate vor Renewal |
| Plan-Downgrade | 14 Tage vor Renewal | 30 Tage vor Renewal |
| Lizenz-Reduzierung | 14 Tage vor Renewal | 30 Tage vor Renewal |
Erklärungen nach diesem Absatz werden zum nächsten Renewal-Zeitpunkt wirksam. Geht eine Erklärung nach Ablauf der maßgeblichen Frist ein, kann Pickware diese gleichwohl für den nächsten Renewal-Zeitpunkt akzeptieren; im Übrigen entfaltet die Erklärung ihre Wirkung erst zum übernächsten Renewal.
Erinnerung an Renewal: Pickware wird Kunden mit jährlicher Abrechnung mindestens 120 Tage vor dem Renewal in Textform an das anstehende Renewal sowie die maßgebliche Kündigungsfrist erinnern. Unterbleibt diese Erinnerung schuldhaft, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Renewal außerordentlich mit Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; bereits genutzte Leistungen werden bis zur Beendigung anteilig abgerechnet.
Erfolgt keine fristgerechte Erklärung nach Abs. 4, verlängert sich der Vertrag gemäß Abs. 2 unverändert.
Eine bereits für die laufende Abrechnungsperiode angefallene Vergütung wird bei Kündigung, Plan-Downgrade oder Lizenz-Reduzierung nicht (anteilig) erstattet.
Kündigungen, Plan-Downgrades und Lizenz-Reduzierungen erfolgen über die hierfür im Pickware Account bereitgestellten Funktionen; alternativ können sie in Textform gegenüber Pickware erklärt werden.
Beantragt der Kunde die Löschung seines Pickware Accounts, gilt dies zugleich als Kündigung sämtlicher über diesen Account verwalteter Verträge (Subscriptions) zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß Abs. 4; die Löschung des Accounts erfolgt nach Wirksamwerden der letzten Kündigung.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Pickware liegt insbesondere vor bei:
Mit Beendigung des Vertrags sperrt Pickware den Zugang zu den Leistungen. § 27 (Datenexport) bleibt unberührt.
Pickware ist berechtigt, diese AGB sowie die Anlagen anzupassen, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (insbesondere gesetzliche Änderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, neue technische oder wirtschaftliche Entwicklungen, Anpassungen bei Sub-Auftragnehmern, Anpassungen des Produktportfolios) und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden verschiebt.
Pickware unterscheidet zwischen nicht wesentlichen und wesentlichen Änderungen:
Pickware kündigt jede Änderung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform an und kennzeichnet darin, ob es sich um eine wesentliche oder eine nicht wesentliche Änderung handelt.
Nicht wesentliche Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Pickware wird in der Mitteilung gesondert auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Pickware räumt dem Kunden hierfür eine angemessene Frist, mindestens jedoch 30 Tage, ein. Bleibt eine Zustimmung aus, gelten die geänderten AGB als nicht vereinbart; Pickware ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen.
Widerspricht der Kunde einer nicht wesentlichen Änderung gemäß Abs. 4, gilt die bisherige AGB-Fassung fort. Pickware ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen.
Preisanpassungen sind ausschließlich nach Maßgabe von § 18 Abs. 6 zulässig; § 30 findet auf solche Preisanpassungen keine Anwendung.
Pickware unterhält ein Partnerprogramm, in dessen Rahmen autorisierte Drittunternehmen („Partner“) Kunden im Auftrag betreuen, schulen oder bei der Einrichtung der Leistungen unterstützen.
Soweit zwischen Pickware und einem Partner separate Partner Terms vereinbart sind, regeln diese das Innenverhältnis zwischen Pickware und Partner. Diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Pickware und dem Kunden.
Soweit der Kunde einem Partner Zugang zu seinem Pickware Account einräumt, bleibt der Kunde Vertragspartner von Pickware und für Handlungen des Partners im Innenverhältnis verantwortlich.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Pickware ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Übertragungsverbot: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pickware auf Dritte übertragen. Pickware ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit Vorankündigung von mindestens 30 Tagen auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; sofern eine solche Übertragung zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsdurchführung führt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Wirksamwerden zu.
Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke.
Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle abweichender Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Pickware GmbH · Goebelstr. 21 · 64293 Darmstadt · HRB 91274 Amtsgericht Darmstadt
Diese Acceptable Use Policy („AUP“) ist Anlage 2 der AGB der Pickware GmbH (V2026) und Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Pickware und dem Kunden. Bei Widersprüchen geht der Hauptteil der AGB der AUP vor (§ 1 Abs. 5 AGB).
Ziel dieser AUP ist es, eine sichere, stabile und rechtmäßige Nutzung der Pickware-Leistungen für alle Kunden zu gewährleisten und Pickware-Infrastruktur, Drittsysteme und Endkunden des Kunden zu schützen.
Diese AUP gilt für die Nutzung sämtlicher Pickware-Leistungen, einschließlich Pickware ERP, Pickware WMS, Pickware POS, Pickware AI sowie der Pickware Account- und API-Funktionen.
Sie verpflichtet den Kunden, alle Personen, denen er den Zugang zu den Leistungen ermöglicht (eigene Mitarbeitende, beauftragte Dienstleister, autorisierte Partner), auf die Einhaltung dieser AUP zu verpflichten und ihr Verhalten Pickware gegenüber zu vertreten.
Der Kunde wird die Pickware-Leistungen nicht nutzen, um Inhalte zu erzeugen, zu speichern, zu übertragen oder zu veröffentlichen, die:
Der Kunde unterlässt insbesondere:
Sicherheitsschwachstellen sind unverzüglich an [email protected] zu melden. Die nicht-öffentliche Offenlegung (Responsible Disclosure) ist ausdrücklich erwünscht.
Pickware ist berechtigt, zur Wahrung der allgemeinen Stabilität und Sicherheit der Leistungen angemessene technische Beschränkungen vorzusehen, insbesondere:
Die jeweils aktuellen Limits werden in der Leistungsbeschreibung veröffentlicht. Limits können angepasst werden, soweit dies aus technischen, sicherheits- oder kostenbezogenen Gründen erforderlich ist. Wesentliche Verschärfungen werden mindestens 30 Tage vorab in Textform angekündigt.
Der Kunde wird die E-Mail-Funktion ausschließlich für E-Mails an die eigenen Endkunden, Lieferanten oder Geschäftspartner sowie zu vom Kunden initiierten Marketing-Zwecken im Rahmen geltenden Rechts verwenden. Insbesondere ist verboten:
Pickware ist berechtigt, einzelne E-Mails oder Versandvorgänge zu blockieren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß besteht.
Soweit der Kunde personenbezogene Daten in den Pickware-Leistungen verarbeitet, ist er Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und verpflichtet sich, die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
Der Kunde wird seine Endkunden in ausreichendem Maße über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und erforderliche Rechtsgrundlagen schaffen (z. B. Einwilligungen, Hinweise in der Datenschutzerklärung).
Der Kunde wird Pickware AI ausschließlich zu zulässigen Zwecken einsetzen und insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) in KI-Funktionen einspielen, soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und rechtmäßig (vgl. § 10 Abs. 6 AGB).
Der Kunde wird Drittplattformen (Shopware, Shopify, Marktplätze, Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister) im Rahmen der Pickware-Anbindung nur entsprechend deren jeweiliger Nutzungsbedingungen verwenden.
Insbesondere wird der Kunde:
Der Kunde wird die Pickware-Leistungen nicht dazu nutzen, andere Kunden oder Endkunden auszuspähen, deren Daten zu replizieren oder deren Geschäftsbeziehungen zu Pickware zu manipulieren.
Pickware ist nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 AGB sowie dieser AUP berechtigt, bei Verstößen abgestuft zu reagieren:
Pickware ist berechtigt, unmittelbare Schutzmaßnahmen ohne vorherige Aufforderung zu treffen, wenn dies zur Abwehr akuter Gefahren für Pickware, andere Kunden, Endkunden oder Drittplattformen erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich nachträglich informiert.
Der Kunde stellt Pickware von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen des Kunden gegen diese AUP resultieren (§ 21 Abs. 3 AGB).
Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese AUP durch andere Pickware-Kunden können an [email protected] gemeldet werden. Pickware prüft solche Meldungen im Rahmen des Notice-and-Action-Verfahrens nach dem Digital Services Act und dem nationalen Recht.
Pickware ist berechtigt, diese AUP gemäß § 30 AGB anzupassen, soweit dies aus triftigen Gründen (insbesondere technische Entwicklungen, Sicherheitslage, Plattformvorgaben, gesetzliche Änderungen) erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht erheblich gestört wird.
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Bei nicht wesentlichen Änderungen (Klarstellungen, Anpassungen an Stand der Technik) ist eine Mitteilung in der Leistungsbeschreibung oder im Pickware Account ausreichend.