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| 30.06.2020

Corona Konjunkturpaket – FAQ & Checkliste für Ihren Onlineshop

Durch das Corona Konjunkturpaket senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer (MwSt) vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Dabei verringert sich der Mehrwertsteuersatz temporär von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5%. Damit Shopbetreiber die Änderungen zum Stichtag korrekt umsetzen können, haben wir eine Checkliste sowie die häufigsten Fragen zur anstehenden Mehrwertsteuersenkung vorbereitet.

Checkliste zur temporären Senkung der MwSt

1. Haben Sie die Preise in Ihrem Shop angepasst?

In diesem Blogpost haben wir Ihnen bereits gezeigt, wie Sie die Anpassung Ihrer Preise auf drei verschiedene Arten durchführen. Die bequemste Möglichkeit, die Änderung der MwSt in Shopware 5 vorzunehmen, erfolgt über das kostenlose Shopware Plugin. Der Plugin-Assistent lässt Ihnen dabei die Freiheit, die Bruttopreise beizubehalten oder die Änderung direkt an Ihre Kunden weiterzugeben. Auch die individuelle Weitergabe an unterschiedliche Kundengruppen ist mit dem Plugin möglich. So können Sie entscheiden, ob sich die Preisänderung beispielsweise nur auf Ihr B2C-Geschäft auswirken soll und Ihre B2B-Kunden davon ausgenommen sein sollen. Den Zeitpunkt der Anpassung können Sie mit dem Plugin bereits im Voraus bestimmen, sodass Sie die Umstellung nicht erst am Stichtag umsetzen müssen.

2. Haben Sie DATEV Export powered by Pickware aktualisiert?

Damit die geänderten Steuersätze in DATEV Export korrekt verarbeitet werden können, ist ein Update des Plugins auf Version 1.29.0 erforderlich. Durch das Update kann das Plugin die neuen Steuersätze von 16% und 5% verarbeiten. An der Kontierungsmatrix müssen Sie keine Änderungen vornehmen, da die Umsätze weiterhin auf das gleiche Konto gebucht werden und dort anhand des Belegdatums mit der entsprechenden MwSt verbucht werden. Dabei erfolgt die Zuweisung der neuen Steuersätze automatisch ab dem 01. Juli.

3. Sind Änderungen für den Verkauf auf Marktplätzen nötig?

Nachdem Sie die notwendigen Anpassungen in Ihrem Shop durchgeführt haben, sollten Sie ebenfalls überprüfen, ob Sie diese Änderungen für Ihre Marktplätze anwenden müssen. Der Händlerbund hat hierzu bereits eine ausführliche Checkliste veröffentlicht und zeigt, worauf bei den Marktplätzen eBay, Amazon und real zu achten ist.

4. Haben Sie Sonderfälle geprüft & Tests durchgeführt?

Bevor die temporäre Umstellung am 01. Juli beginnt, sollten Sie innerhalb einer Testumgebung prüfen, ob Ihre Anpassungen funktionieren und die geänderte Mehrwertsteuer korrekt abbilden. Halten Sie bei branchenspezifischen Unklarheiten gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung, um individuelle Sonderfälle zu prüfen.

Häufige Fragen rund um die Mehrwertsteuersenkung:

Frage: Wie werden der Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen behandelt?

Antwort: Rechtlich existieren zwei Arten von Gutscheinen: Einzweck- und Mehrzweckgutscheine. Wir empfehlen Ihnen, Gutscheine immer als Mehrzweckgutscheine zu verkaufen und einzulösen, da diese von der Umsatzsteuer befreit sind. Wenn Sie vor dem Stichtag Einzweckgutscheine ausgegeben haben, haben Sie diese bereits mit 19% versteuert. Nach dem neuen Entwurf des BMF Schreibens vom 23.06.2020 sind bei Einzweckgutscheinen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins entscheidend. Ändern sich die Verhältnisse im Nachhinein, so wie bei der Senkung des Umsatzsteuersatzes, müssen Sie keine Berichtigung der Umsatzsteuer für die Ausgabe des Gutscheins durchführen. Bei der Einlösung des Einzweckgutscheins ist dieser dennoch mit 16% bzw. -16% im Warenkorb anzuwenden.

Frage: Wie werden Angebote behandelt, die bereits mit 19% erstellt wurden?

Antwort: Unser Plugin Angebote powered by Pickware speichert den Steuersatz der Positionen jeweils im Angebot ab. Bei Angeboten, die vor dem 01. Juli erstellen wurden, müssen Sie daher den Warenkorb verändern und erneut abspeichern, um zu gewährleisten, dass die reduzierten Steuersätze übernommen werden. Wenn Sie die Änderung nicht vornehmen und eingehende Angebote annehmen, stehen die Positionen mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19% in der Bestellung und Sie führen mehr MwSt ab als nötig. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Dokumentation.

Frage: Welche Änderungen ergeben sich für manuelle Positionen am POS?

Antwort: Damit Sie beim Verkauf von manuellen Positionen über Shopware POS powered by Pickware den reduzierten Steuersatz von 16% auswählen können, muss dieser in Shopware angelegt sein. Stellen Sie daher sicher, dass ein solcher Steuersatz bei Ihrer Methode der MwSt- und Preisanpassung angelegt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie sich neu in der App einloggen müssen, damit die Steuersätze in der App zur Verfügung stehen.

Frage: Wie gehen Sie mit einer Bestellung um, die am 30. Juni eingeht jedoch erst nach dem 01. Juli ausgeliefert wird?

Antwort: Für die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung ist das Leistungsdatum entscheidend. Da das Leistungsdatum dem Versanddatum entspricht, muss eine Bestellung, die erst im Juli versendet wird mit 16% bzw. 5% versteuert werden. Allerdings räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli ein, die es erlaubt, Leistungen weiterhin mit 19% zu versteuern. Mit Version 1.30.0 unseres DATEV Export Plugins wird der Steuersatz aller Positionen in Beleginfo 2 exportiert. Diese Funktion ermöglicht es Ihrem Steuerberater, die in der Übergangsfrist mit 19% MwSt geduldeten Rechnungen gesondert zu verbuchen. Alle mit 16% erstellten Rechnungen ab dem 01. Juli werden von DATEV automatisch korrekt verbucht.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Checkliste sowie unseren FAQ zur Senkung der MwSt weiterhelfen. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich auch jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

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