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| 01.06.2018

DSGVO-konforme Einstellung unserer Versandapter

Nur noch wenige Schritte! Wenn Sie bisher unsere Empfehlungen zur DSGVO umgesetzt haben, können Sie das Thema nach diesem Blogbeitrag endlich abhaken.

Wie wir in unserem Blogpost zur DSGVO-Konformität bereits angekündigt haben, stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Konfiguration unsere Versandadapter zur Verfügung.

Mit den neuesten Updates aller unserer Versandadapter (Deutsche Post, DHL, DPD, GLS, Österreichische Post, PostNL, Schweizer Post, UPS) können Sie im Shopware-Backend eine Einstellung vornehmen, mit der Sie Ihrem Kunden die Möglichkeit geben, der Übermittlung seiner E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister zuzustimmen.

Konfiguration

Die Einstellung finden Sie unter Kunden → gewünschter Versandadapter (hier DHL) → Konfiguration. Für jeden Versandadapter, den Sie nutzen, müssen Sie diese Einstellung einzeln vornehmen.

Im Konfigurationsfenster aktivieren Sie die rot-umrandete Checkbox, um dem Kunden im Bestellvorgang die Auswahl zu geben, ob seine E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister übermittelt werden darf. Alle anderen Checkboxen sind entsprechend Ihrer bisherigen Einstellungen aktiviert oder deaktiviert.

Die Checkbox erscheint anschließend jedoch nur dann, wenn der Versandart des Versanddienstleister (hier DHL) unter Einstellungen → Versandkosten → DHL ein bestimmtes Produkt dieses Dienstleisters zugeordnet wurde. Entsprechend erfolgte im Beispiel die Zuteilung DHL Paket. Wenn in diesem Feld „keine Zuordnung“ steht, erscheint keine Checkbox.

Mit diesem Punkt ist der Konfigurationsprozess für Sie beendet.

Im Shop selbst erscheint die Checkbox beim Abschluss des Bestellvorgangs. Das Auswählen dieser Checkbox ist optional, sodass die Bestellung auch abgeschlossen werden kann, wenn der Kunde mit der Übermittlung der E-Mail-Adresse nicht einverstanden ist.

Hintergrund

Die Übermittlung der E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister ist nicht notwendig, um die Paketzustellung zu ermöglichen. Somit fällt die E-Mail-Adresse nicht unter das Postgeheimnis und muss separat vom Besteller erlaubt werden. Wenn der Versanddienstleister die E-Mail-Adresse des Bestellers vorliegen hat, kann er zusätzliche Services anbieten, zum Beispiel Versandbenachrichtigungen oder Informationen zum Ankunftszeitpunkt versenden. So kann der Empfänger, je nach Angebot des Dienstleisters, auch weitere Aktionen vornehmen und zum Beispiel eine alternative Adresse angeben oder einen favorisierten Abgabeort (Nachbarn, Garage) auswählen, sollte er nicht zu Hause sein.

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