Für einen erfolgreichen Einstieg in den E-Commerce kommen Shopbetreiber oftmals nicht an dem komplexen Thema Steuern vorbei. Auch wenn du dir gleich zu Beginn Unterstützung durch einen Steuerberater holst, ist ein Grundverständnis der anfallenden Steuern rund um deinen Onlineshop hilfreich, um die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater zu vereinfachen und Schwierigkeiten mit den Steuerbehörden zu vermeiden. Nicht zuletzt für Themen wie den anstehenden Jahresabschluss und die temporäre Änderung der Mehrwertsteuer, ist ein grundlegendes Steuerwissen unumgänglich. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten, die rund um deinen Onlineshop anfallen und zeigen dir, mit welchem Pickware Plugin du deinen Jahresabschluss unkompliziert abwickelst.
Wer in Deutschland über einen Onlineshop Produkte verkauft, muss zunächst beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Die drei wichtigsten Steuerarten, die anschließend für Shopbetreiber anfallen sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Abhängig von der angemeldeten Unternehmensform kann auch eine Körperschaftsteuer anfallen. Diese muss von Unternehmen abgeführt werden, die eine Kapitalgesellschaft gebildet haben. Darunter fallen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Unternehmensgesellschaften (UG) und Limiteds (Ltd).
Die Umsatzsteuer umfasst alle von dir gezahlten und erhaltenen Mehrwertsteuerbeträge. Dazu gehört sowohl die Mehrwertsteuer, die die Kunden beim Kauf in deinem Shop bezahlen als auch die von dir gezahlte Mehrwertsteuer, die beim Einkauf deiner Waren beim Lieferanten anfällt. Die Mehrwertsteuerbeträge, die durch deinen Einkauf anfallen, werden auch als Vorsteuer bezeichnet, da sie zunächst von dir an die Lieferanten oder Dienstleister bezahlt werden, jedoch mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet werden.
Regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen, sowie die mit Ablauf des Kalenderjahres anstehende Umsatzsteuerjahreserklärung, geht insbesondere für kleinere Betriebe mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand einher. Daher gilt für Kleinunternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigt, die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Diese vereinfacht Themen wie Buchhaltung, Rechnungsstellung und Steuern, eignet sich jedoch nicht für Unternehmen, die mit gewerblichen Kunden arbeiten, oder mit hohen laufenden Investitionen rechnen, da die Umsatzsteuervoranmeldung hier mehr Vorteile bietet.
Die Gewerbesteuer wird von Städten und Kommunen erhoben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du vor Ort ein Ladengeschäft betreibst, oder deine Geschäfte nur online abwickelst. Was zählt, ist, wo du dein Gewerbe angemeldet hast und dass du von dort aus Umsätze generierst. Dort, wo dein Gewerbe gemeldet ist, zahlst du auf den Gewinn bzw. den Gewerbeertrag deines Unternehmens Gewerbesteuer. Dies ist insbesondere wichtig, da der Gewerbesteuersatz von den verschiedenen Gemeinden festgelegt wird und ortsabhängig variieren kann. Eine geschickte Standortwahl kann sich daher vor allem für Onlinehändler rentieren, die nicht planen in Zukunft ein Ladengeschäft zu öffnen.
Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Alle Einkünfte unter dem Freibetrag sind für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR) gewerbesteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht, sollte dein Unternehmen eine Kapitalgesellschaft sein.
Die Einkommensteuer fällt für das Einkommen natürlicher Personen an, sofern es über dem festgesetzten Einkommensteuerfreibetrag liegt. Für deine beschäftigten Mitarbeiter errechnet sich die Einkommensteuer aus ihrem Bruttoverdienst in Form der Lohnsteuer, die du monatlich an das Finanzamt abführst.
Für dein Unternehmen fällt die Einkommensteuer grundsätzlich in Abhängigkeit von der Rechtsform deines Unternehmens an. Dazu gehören Unternehmensformen natürlicher Personen, wie beispielsweise Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG). Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gewinn deines Unternehmens nach Abzug von Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Eine gängige Praxis unter Selbstständigen ist, die Einkommensteuer nicht monatlich, sondern auf einen Schlag beim Finanzamt zu bezahlen. Daher sind finanzielle Rücklagen und ein guter Überblick über deine Geschäfte als Shopbetreiber unabdingbar.
Das Pendant zur Einkommensteuer, die für natürliche Personen anfällt, ist die Körperschaftsteuer, die für Unternehmen anfällt, die nach deutschem Steuerrecht als juristische Person gelten. Als juristische Person gelten unter anderem die oben genannten Kapitalgesellschaften. Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen gezahlt und errechnet sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Anders als bei der Einkommensteuer gilt für den Körperschaftsteuersatz ein fester Steuersatz, unabhängig vom Einkommen der Körperschaft. Dieser Steuersatz liegt bei 15 %.
Unser Plugin Export für DATEV powered by Pickware hilft dir, deine Verkäufe so festzuhalten, dass du sie zum Monatsende oder Jahresabschluss unkompliziert und mit wenigen Klicks exportieren und an deinen Steuerberater übergeben kannst. Mit dem Plugin dokumentierst du die Verbuchung aller Zahlungen und Forderungen gegenüber deinen Kunden. Dabei werden alle offenen Posten und Zahlungen sowie Gutschriften gemäß der DATEV Kontenrahmen verbucht. Auch die vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Mehrwertsteuersenkung und die ab 2021 einsetzende Erhöhung zurück zu den regulären Mehrwertsteuersätzen von 19 % bzw. 7 % wird über Export für DATEV korrekt verarbeitet.
Unser Plugin kannst du hier 30 Tage lang kostenlos und vollumfänglich testen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 12/2020.