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Kassensystem
| 24.11.2022

RKSV – Kassensicherheit in Österreich

Die am 01. April 2017 in Kraft getretene Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist eine österreichische Rechtsvorschrift und das Pendant zur deutschen KassenSichV. Sie enthält alle Vorschriften zu den technischen Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen, mit Hilfe derer eine Manipulationssicherheit erreicht werden soll. Im Wesentlichen besteht die RKSV aus drei Bausteinen: der Registrierkassenpflicht, Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht.

Inhalte der Verordnung

Das Prinzip der Registrierkassensicherheitsverordnung ist eine Verkettung der Umsätze mit Hilfe einer elektronischen Signatur. Das bedeutet, jeder Beleg trägt eine einzigartige Signatur, in die nicht nur die Belegdaten selbst einfließen, sondern auch die Signatur des unmittelbar vorangegangenen Beleges. Damit wird eine lückenlose Kette aller Belege gebildet. Jede nachträgliche Manipulation hätte nicht nur die Ungültigkeit der derzeitigen Signatur zur Folge, sondern auch sämtliche folgenden Belege. Jeder einzelne Beleg der Registrierkasse muss elektronisch signiert sein. Der Signaturwert muss zusammen mit den Daten, die in die Signaturerstellung eingeflossen sind, als QR-Code oder in anderer maschinenlesbarer Form auf dem Beleg aufgedruckt werden.

Jede Registrierkasse muss über eine sogenannte „Sicherheitseinrichtung“ mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen. Außerdem muss sie ein Datenerfassungsprotokoll führen, in dem jeder einzelne Barumsatz erfasst und gespeichert wird, sowie einen Umsatzzähler, der sämtliche Bareinnahmen laufend aufsummiert. Das Datenerfassungsprotokoll muss regelmäßig auf einen Datenträger gesichert und auf Nachfrage dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden.

Die Registrierkassen selbst müssen eine eindeutige Identifikationsnummer tragen und über FinanzOnline oder beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Im Fall eines Ausfalls der Kasse oder der Signaturerstellungseinheit muss dies ebenfalls umgehend gemeldet werden.

Registrierkassenpflicht

Der § 131b der Bundesabgabenordnung (BAO) schreibt für die Erfüllung der Einzelaufzeichnungspflicht die Verwendung einer „elektronischen Registrierkasse, eines Kassensystems oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem“ vor, sofern der Jahresumsatz mindestens 15.000 Euro beträgt und davon mindestens 7.500 Euro Barumsatz sind. Barumsatz bedeutet in diesem Fall jedoch nicht das reine Bezahlen mit Bargeld. Dazu zählen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten sowie andere elektronische Zahlungsmethoden wie mobile Payment und die Bezahlung mit Gutscheinen.

Einzelaufzeichnungspflicht

Die generelle Einzelaufzeichnungspflicht ist durch § 131 und 132, insbesondere durch § 131 Abs. 4 Z. 2 der BAO geregelt. Sie umfasst, dass alle laufenden Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzuzeichnen sind. Alle Belege müssen aufgehoben bzw. gespeichert werden. 

Belegerteilungspflicht

§ 132a BAO regelt die Belegerteilungspflicht. Jeder Unternehmer muss für jeden Barumsatz unabhängig vom Betrag einen Beleg ausstellen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, diesen bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen.

Der Beleg muss dabei mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Namen des Unternehmers
  2. Fortlaufende Belegnummer
  3. Datum der Belegausstellung
  4. Menge und „handelsübliche Bezeichnung“ der gelieferten Waren oder der Leistung
  5. Zahlungsbetrag
  6. Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit, Aufsplittung des Betrages nach Steuersätzen und eine maschinenlesbare Signatur

Zusatz: Barumsatzverordnung

In der Barumsatzverordnung sind einzelne Ausnahmen und Erleichterungen zur Einzelaufzeichnungspflicht und der Registrierkassenpflicht definiert. Diese betreffen Umsätze, die von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten ohne Verbindung mit geschlossenen Räumen ausgeführt werden. Sogenannte „Kalte Hände“, also Umsätze auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, fallen nicht unter die Belegerteilungspflicht, sofern das Unternehmen damit unter 30.000 Euro Jahresumsatz erzielt. Unter bestimmten Bedingungen fallen hierunter auch Onlineshops.

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