Durch manipulierte Kassensysteme gehen dem Fiskus jährlich Milliardenbeträge aus dem Einzelhandel verloren. Als Konsequenz reagiert dieser mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), damit zukünftig alle Transaktionen eines Kassensystems verpflichtend erfasst und die Daten manipulationssicher aufbewahrt werden. Die Umsetzung sollte ursprünglich bereits zum 01.01.2020 erfolgen. Da für viele Kassensysteme aber immer noch keine zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) vorliegen, können Händler die Verordnung aktuell nicht vollständig umsetzen, weshalb für einzelne Punkte der Verordnung zunächst eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 beschlossen wurde. Diese musste von den einzelnen Bundesländern nochmals bis zum 31.03.2021 verlängert werden, wobei je nach Art des Kassensystems unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sind. Um bei all den Neuerungen und Verschiebungen nicht den Überblick zu verlieren, bietet dir dieser Blogbeitrag eine Anlaufstelle mit fortlaufend aktualisierten Infos, Fristen und Tipps zur Umstellung unseres Kassensystems Pickware POS.
Die KassenSichV baut auf den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie dem Datenzugriff (GoBD) auf. Da die GoBD jedoch nur eine Verwaltungsvorschrift ist, besteht keine Rechtssicherheit und damit kein klarer Standard. Diese Lücke soll durch die KassenSichV geschlossen werden, da diese genau vorschreibt, wie Umsatzdaten manipulationssicher gespeichert und dem Finanzamt übermittelt werden. Für Händler sind hierbei insbesondere drei Aspekte der KassenSichV relevant:
Ein wesentlicher Bestandteil der KassenSichV ist die sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), mit welcher alle Registrierkassen in Deutschland zukünftig ausgestattet sein müssen. Diese versieht jede Transaktion der Kasse mit einer Signatur, welche ähnlich dem Blockchain-Prinzip immer auf der Signatur der vorherigen Transaktion basiert. Alle Signaturen werden gemeinsam in einem verschlüsselten Journal auf einem Speichermedium gesichert, wobei sowohl lokale Speicher (etwa USB-Sticks oder spezielle Bondrucker) als auch cloudbasierte Lösungen verwendet werden können. Zudem muss die TSE über eine einheitliche digitale Schnittstelle verfügen, über welche die Daten des Journals im standardisierten Format (gemäß DSFinV-K) an das Finanzamt übermittelt werden können.
Um sicherzustellen, dass die eingesetzte TSE alle Anforderungen erfüllt, muss diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Da den Herstellern aber lange keine genauen Vorgaben zur Zertifizierung der TSE vorlagen, haben die meisten Bundesländer den verpflichtenden Einsatz mittlerweile auf den 31.03.2021 verschoben, um den Kassenherstellern ausreichend Vorlaufzeit für die Implementierung der TSE-Lösungen zu geben. Für GoBD-konforme Kassen, die zwischen dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, aber bauartbedingt nicht auf eine TSE umrüstbar sind, gilt zudem eine gesonderte Übergangsfrist bis zum 31.12.2022.
Sobald die eingesetzten Registrierkassen über eine TSE verfügen, müssen Händler diese beim zuständigen Finanzamt anmelden. Für die Meldung der Kassen wird es einen amtlichen Vordruck geben und planmäßig soll die Meldung über ein elektronisches Formular erfolgen, welches aktuell noch nicht verfügbar ist. Folgende Informationen werden gemäß der Kassenmeldepflicht dem Finanzamt zu nennen sein:
Da z. B. die Art der eingesetzten TSE sowie deren Seriennummer zur Meldung der Kasse notwendig sind, diese Informationen aber erst mit der Implementierung der TSE vorliegen, wird auch die Meldepflicht zunächst ausgesetzt.
Ab dem 01.01.2020 müssen Händler ihren Kunden bei jedem Verkauf einen Kassenbeleg ausstellen. Dieser muss entweder ausgedruckt oder in elektronischer Form übermittelt werden, wobei der Kunde aber nicht verpflichtet ist, den Beleg auch tatsächlich anzunehmen.
Zusätzlich zu den bisherigen Angaben muss der Beleg auch die Seriennummer der Kasse oder TSE, die Signatur der Transaktion sowie einen Prüfcode enthalten, sobald die Kasse mit einer TSE ausgestattet wird.
Die folgende Übersicht enthält alle Fristen, die du als Händler im Blick behalten solltest:
Wenn du unser iPad Kassensystem Shopware POS einsetzt, brauchst du dir um die rechtzeitige Implementierung der TSE keine Sorgen zu machen. Wir arbeiten bereits seit längerem mit unserem Partner fiskaly an der Integration einer Cloud-Lösung, welche sich beim BSI im Zertifizierungsprozess befindet. Wann die Implementierung in Pickware POS abgeschlossen sein wird, ist noch nicht genau abzusehen, weshalb wir auch noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen können. In jedem Fall wird die TSE aber rechtzeitig vor dem 31. März 2021 per Softwareupdate für dich bereitstehen.
Bis zur Implementierung der TSE empfehlen wir dir schon einmal folgende Punkte zu prüfen, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen und eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten:
Bei weiteren Fragen kannst du uns selbstverständlich auch jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Dieser Blogbeitrag wurde zuletzt am 23.09.2020 aktualisiert.