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Rechtliches
| 03.06.2026

Widerrufsbutton ab 2026: Was die neue Pflicht für Onlinehändler bedeutet

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Einen Vertrag online abzuschließen, dauert oft nur wenige Klicks. Ihn zu widerrufen, ist bisher deutlich umständlicher: Kontaktformular suchen, E-Mail schreiben, auf Antwort warten. Ab dem 19. Juni 2026 ändert sich das: Onlinehändler müssen dann einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen, über den sich online geschlossene Verträge direkt widerrufen lassen. Hinter der neuen Pflicht steht eine EU-Richtlinie, in Deutschland umgesetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer einen Onlineshop betreibt, sollte das Thema also nicht auf die lange Bank schieben.

Der Widerrufsbutton in a nutshell

  • Pflicht ab dem 19. Juni 2026 für Online-Verträge mit Widerrufsrecht
  • Rechtsgrundlage: § 356a BGB, basierend auf EU-Richtlinie 2023/2673
  • Gilt auch für Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay
  • Zwei-Stufen-Prozess: Vertrag identifizieren, dann Widerruf bestätigen
  • Pflicht zur elektronischen Eingangsbestätigung an die Kundschaft

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion auf einer Website, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag direkt widerrufen können. Er soll sicherstellen, dass ein Widerruf genauso einfach möglich ist wie der Vertragsabschluss selbst. Geregelt ist die Pflicht in § 356a BGB; sie greift ab dem 19. Juni 2026.

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht und für wen?

Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026 für alle Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen, für die ein Widerrufsrecht besteht. Voraussetzung ist, dass der Vertrag über eine digitale Oberfläche zustande kommt, also etwa über einen Webshop, ein Onlineformular, eine Buchungsseite oder eine App.

Betroffen sind damit praktisch alle, die im B2C-Bereich online verkaufen. Auch Händler, die ihre Produkte über Marktplätze wie Amazon oder eBay anbieten, müssen eine entsprechende Funktion bereitstellen. Ein eigener Onlineshop ist also kein Sonderfall, sondern der Regelfall für diese neue Pflicht.

Wichtig: Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich nicht. Die gesetzliche Frist von in der Regel 14 Tagen bleibt bestehen – neu ist nur der vereinfachte Weg, den Widerruf zu erklären.

Was muss ein Widerrufsbutton können?

Der Name führt etwas in die Irre: Ein klassischer Button ist nicht zwingend. Auch ein klar beschrifteter Link reicht aus, solange Kundinnen und Kunden ihn leicht finden und eindeutig erkennen. Entscheidend sind ein paar Eckpunkte:

  • Klare Beschriftung. Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind eindeutig. Vage Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ genügen nicht.
  • Gute Sichtbarkeit. Die Funktion muss leicht auffindbar sein, etwa durch ausreichende Kontraste, und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben. Sie darf nicht hinter einem Login versteckt oder von Pop-ups verdeckt sein.
  • Zwei-Stufen-Verfahren. Zuerst identifiziert die Kundschaft den Vertrag, zum Beispiel über Bestellnummer oder E-Mail-Adresse. Danach bestätigt sie den Widerruf über eine zweite Schaltfläche.
  • Elektronische Eingangsbestätigung. Nach dem Widerruf muss das Unternehmen automatisch bestätigen, dass der Widerruf eingegangen ist inklusive Datum und Uhrzeit.
  • Datensparsamkeit. Abgefragt werden dürfen nur wenige Angaben, etwa Name, Vertragsidentifikation und eine Kontaktmöglichkeit. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden.

Widerrufsbutton und Kündigungsbutton: nicht dasselbe

Beide Funktionen werden leicht verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben und müssen klar getrennt sein. Der Widerruf betrifft frisch geschlossene Verträge und macht diese vollständig rückgängig. Beide Seiten geben erhaltene Leistungen zurück. Die Kündigung betrifft dagegen laufende Verträge wie Abonnements und beendet diese erst zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Für die Kundschaft sollte auf einen Blick erkennbar sein, ob sie gerade widerruft oder kündigt.

Welche Lösungen gibt es für die Umsetzung?

Wie der Widerrufsbutton technisch umgesetzt wird, hängt vom Shopsystem ab. Für die beiden im deutschsprachigen Raum verbreiteten Systeme gibt es bereits konkrete Wege:

Shopify: App von Labrigart. Für Shopify-Shops gibt es eine App von Labrigart, die den Widerrufsbutton ohne Code in den Shop einbindet. Sie bringt ein Widerrufsformular, automatische Eingangsbestätigung per E-Mail samt PDF-Beleg, eine Fristprüfung sowie mehrere EU-Sprachen mit. Die Darstellung lässt sich als Floating Button, Footer-Link oder Drawer wählen.

Shopware: Lösung von den Code Giganten. Für Shopware bietet die Agentur Code Giganten ein anpassbares Kontaktformular inklusive Widerrufsbutton. Der Widerrufsbutton lässt sich im Footer und im Kundenkonto platzieren und über die Erlebniswelten flexibel einbinden.

Shopware nativ ab Version 6.7.9.0. Mit dem April-Release hat Shopware eine integrierte Widerrufsbutton-Lösung in der Standard-Storefront eingeführt. Der Widerruf läuft über ein integriertes Onlineformular, das sich über die Shopping Experiences platzieren lässt; die Eingangsbestätigung erfolgt automatisch. Wer eine aktuelle Shopware-Version nutzt, kann die Pflicht damit ohne zusätzliche Entwicklung abbilden.

Den Widerrufsbutton sauber in deine Abläufe einbinden

Der Widerrufsbutton ist die eine Hälfte. Die andere ist, was danach passiert. Ein eingehender Widerruf löst eine Rücksendung aus, der Bestand muss aktualisiert und die Rückerstattung angestoßen werden. Genau hier zahlt sich eine eng verzahnte Systemlandschaft aus.

Pickware ist nativ in Shopware und Shopify integriert. Shop, Lager und Versand greifen auf eine gemeinsame Datenbasis zu, statt über getrennte Systeme abgeglichen zu werden. Geht eine Rücksendung ein, wird sie im selben System erfasst, in dem auch Bestand und Bestellungen liegen. Für den Retouren- und Rückerstattungsprozess heißt das: weniger manuelles Übertragen zwischen Tools, weniger Reibung im Tagesgeschäft. Und weil Pickware mit präzisen, scannergestützten Prozessen arbeitet, bleibt der Lagerbestand auch bei steigendem Retourenaufkommen verlässlich.

Der Widerrufsbutton selbst wird über die genannten Lösungen abgebildet. Die saubere Abwicklung dahinter ist das, was den Unterschied im Alltag macht.

Fazit

Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 Pflicht und betrifft praktisch jeden, der im B2C-Bereich online verkauft. Die Anforderungen sind überschaubar: gut sichtbar, klar beschriftet, zweistufig und mit automatischer Eingangsbestätigung. Für Shopify und Shopware gibt es bereits passende Lösungen, von der Partner-App bis zur nativen Shopware-Funktion. Wer den Widerruf technisch sauber an Lager und Retouren anbindet, spart sich im Anschluss eine Menge Handarbeit.

FAQ

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Ab dem 19. Juni 2026. Ab diesem Datum müssen Onlinehändler für widerrufbare Online-Verträge eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen.

Für welche Shops gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Für alle, die online B2C-Verträge mit Widerrufsrecht abschließen, über Webshop, Onlineformular, Buchungsseite oder App. Auch Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay sind erfasst.

Muss es ein echter Button sein?

Nein. Auch ein klar beschrifteter Link genügt, solange er leicht auffindbar und eindeutig als Widerrufsfunktion erkennbar ist. Bezeichnungen wie „Kontakt“ reichen nicht aus.

Welche Daten darf der Widerrufsbutton abfragen?

Nur das Nötigste: in der Regel Name, eine Angabe zur Identifikation des Vertrags wie die Bestellnummer und eine Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung. Ein Widerrufsgrund darf nicht verpflichtend abgefragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Der Widerruf macht einen frisch geschlossenen Vertrag vollständig rückgängig. Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag wie ein Abo zum vorgesehenen Zeitpunkt. Beide Funktionen müssen klar getrennt sein.

Wie setze ich den Widerrufsbutton in Shopify oder Shopware um?

Für Shopify gibt es eine App von Labrigart, für Shopware eine Lösung der Code Giganten sowie ab Version 6.7.9.0 eine native Funktion direkt in Shopware.

Ändert der Widerrufsbutton etwas am Widerrufsrecht?

Nein. Die gesetzliche Frist von meist 14 Tagen bleibt unverändert. Neu ist nur der einfachere Weg, den Widerruf zu erklären.

Den Widerruf bis ins Lager durchdenken

Der Button ist Pflicht – ein reibungsloser Prozess danach ist der eigentliche Hebel. Wie eine durchgängige Anbindung von Shop, Lager und Retouren aussehen kann, zeigt Pickware für Shopware und Shopify.

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Mehr erfahren

Quellenangaben

  • Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale.de – „Widerrufsbutton ab Juni 2026″, Stand 27.03.2026
  • Labriart: apps.shopify.com – Produktseite „Widerrufs-Button für EU“
  • Code Giganten: store.shopware.com – „Anpassbares Kontaktformular inkl. Widerrufsbutton“
  • Shopware: shopware.com – „Shopware 6 Release News April 2026″ (6.7.9.0)